Das nächste RiR-Treffen findet am 26.4.’24 um 19 Uhr im Bahnhof Langendreer statt.
Der nächste Sonntagstreff in der KoFabrik ist am 14.4.’24 um 10:30*/11 Uhr (*Frühstücksbuffet).
Die Tagesordnung beziehungsweise das Tagesthema ist vorab unserem RiR-Newsletter zu entnehmen.

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Erlaubter Heidenspaß statt Höllenqual an Karfreitag: Das Leben des Brian & Free Charlie

Am Freitag, dem 29. März zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier dieses Mal im Bahnhof Langendreer den Film „Das Leben des Brian“. Dieser 40 Jahre alte Kultfilm schafft es in genialer Weise, die Lächerlichkeit von religiösem und politischen Fanatismus auf die Spitze zu treiben. Das Zeigen dieses Films ist ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW. Vor dem Film wird die Kampagne „Free Charlie“ vorgestellt, die die Abschaffung des Gotteslästerungsparagraphen 166 des Strafgesetzbuches fordert. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr.

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Wolfgang Dominik: Evangelische Kirche und der Faschismus

Religionsfrei im Revier hatte Wolfgang Dominik, studierter ev. Theologe, Sozial- und Geschichtswissenschaftler, gebeten, das Verhältnis der Evangelischen Kirche zum Faschismus darzustellen. Dazu sei es notwendig, so Wolfgang Dominik, kurz auf die prä- und postfaschistische Zeit einzugehen. Er berichtete, dass es inzwischen eine Fülle von Primärquellen, Literatur und Fernsehdokumentationen zum Thema gibt. Umso erstaunlicher sei es, dass sicher 95 % derer, die sich auch kritisch gegenüber den Kirchen verhalten, wenig bis nichts zum Thema wissen, sondern immer noch an die kirchenoffiziellen Mythen glauben, die direkt in den noch rauchenden Trümmern des Deutschen Reiches von den Kirchen hinausposaunt wurden. Die Legende wurde auch von Militärs und Politiker*innen, Kapital-Vertreter*innen, Richter*innen, Lehrer*innen, Polizist*innen usw. verbreitet: „Wir standen alle im Widerstand gegen den Faschismus.“ Die Deutschen begriffen sich ganz schnell als ein Volk von Widerstandskämpfer*innen. Viele hätten auch nur mitgemacht, um Schlimmeres zu verhindern oder waren heimlich im inneren Widerstand. Die folgenden Ausführungen zur Evangelischen Kirche ließen sich im wesentlichen auf die katholische Kirche übertragen.

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Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte!

Informationsveranstaltung mit Ingrid Matthäus-Maier

Ingrid Matthaeus-Maier
Ingrid Matthäus-Maier ist seit 2012 Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz – GerDiA

Am Mittwoch, den 27. September um 18 Uhr findet im Bahnhof Langendreer eine Informationsveranstaltung mit Ingrid Matthäus-Maier statt zum Thema „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte!“ Religionsfrei im Revier, ver.di und der Bahnhof Langendreer laden ein: »Mit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer*innen sind die christlichen Kirchen nach dem öffentlichen Dienst die größten Arbeitgeber*innen in Deutschland. Davon sind rund 1,4 Millionen in den Unternehmen der Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas beschäftigt. Für sie alle gelten kirchliche Regeln, die ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen einschränken.  

Kirchliche Arbeitgeber*innen betreiben Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, Rettungsdienste, Kitas u.a.m. Wie bei anderen Träger*innenn werden diese fast ausschließlich aus Steuermitteln und Sozialversicherungsbeiträgen finanziert. Sie konkurrieren mit nicht-konfessionellen Träger*innen um Klient*innen und Arbeitskräfte. Sie betreiben Tarifflucht und Outsourcing, nutzen Leiharbeit und sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse. Sie verhalten sich wie andere Arbeitgeber*innen, beharren aber auf Sonderregeln im Arbeitsrecht. 

Der Austritt aus der Kirche ist ein Kündigungsgrund. Denn dann betätigen sich Beschäftigte nach Ansicht der Kirchen „kirchenfeindlich“. Ist ein Mensch aus der Kirche ausgetreten und möchte bei einem katholischen Arbeitgeber arbeiten, soll er gar nicht erst eingestellt werden. Wer sich in einer Weise äußert, die der katholischen Kirche missfällt, kann ebenfalls gekündigt werden.

Das staatliche Mitbestimmungsrecht nimmt kirchliche Einrichtungen aktuell aus. Es gelten weder das Betriebsverfassungsgesetz noch Personalvertretungsgesetze.

Für kirchliche Einrichtungen gilt keine Tarifautonomie. Tarifverträge können nicht einseitig durchgesetzt werden, sondern sind Ergebnis einer Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Was sie kollektiv regeln, hat eine unmittelbare und zwingende Wirkung. Kirchliche Regelungen sind hingegen keine Tarifverträge. Sie besitzen keine kollektive Wirkung, sondern wirken ausschließlich durch die Anwendung im einzelnen Arbeitsvertrag.

Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese vordemokratischen Regelungen zu „überprüfen“. ver.di führt jetzt Aktionswochen durch, um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Religionsfrei im Revier setzt sich grundsätzlich für die Abschaffung aller Kirchenprivilegien ein.«

Ingrid Matthäus-Maier war Richterin, Bundestagsabgeordnete und als erste Frau in Deutschland Chefin einer Großbank, der KfW. Seit 1972 engagiert sich für die Trennung von Kirche und Staat.

www.gleichesrecht.verdi.de

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