Ein Schwerpunkt unseres Treffens im Januar 2011 soll der Themenbereich sein: Kirchliche Träger als Arbeitgeber. Hierzu muss man wissen, dass die CDU/CSU Ende der 50-er, Anfang der 60-er Jahre eine Legislaturperiode lang die absolute Mehrheit im Bundestag hatte. Sie verankerte das sogenannte Subsidiaritätsprinzip im Sozialwesen. Das heißt der Staat darf keine Sozialeinrichtungen betreiben, wenn hierfür auch ein privater Träger zur Verfügung steht.
Grundsätzlich ist es eine tolle Idee, privaten und selbstbestimmten Initiativen das Recht einzuräumen, soziale Belange zu regeln. Aber das hatte die Adenauer-Regierung nicht vor. Sie wollte sich für die Wahlkampfhilfe der Kirchen bedanken und ihnen weitgehend die Sozialeinrichtungen übertragen. Die Kirchen haben es anschließend mit erneuter Wahlkampfhilfe auch gedankt. mehr… »
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